Petition

30.04.2010

Anzahl Unterschriften: 1375

Petition «Rettet unsere Fliessgewässer»


Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt BAFU werden heute bereits 90 Prozent der für die Energiegewinnung in Frage kommenden schweizerischen Fliessgewässer genutzt. Mit der Aussicht auf die neu eingeführte «kostendeckende Einspeisevergütung KEV», welche wie eine Subvention wirkt, werden gegenwärtig Wasserkraftwerkprojekte geplant, die sonst nicht rentabel wären und nicht realisiert würden.

Damit besteht die Gefahr, dass bisher unberührt gebliebene Bäche und ökologisch wertvolle Gebiete der Stromproduktion zum Opfer fallen.

Gestützt auf Art. 33 der Bundesverfassung richten deshalb die Unterzeichneten folgende Begehren an Bundesversammlung, Bundesrat und Kantone:

1.    Der Bund definiert die umweltrelevanten Kriterien, welche zu einem Ausschluss von der Förderung mittels KEV führen.

2.    Vom Bau neuer Wasserkraftwerke zu verschonen sind insbesondere natürliche und wenig beeinträchtigte Fliessgewässer mit natürlichem Fischbestand, Äschen- und Nasenlaichgebiete sowie Seeforellen-Aufstiegsgewässer.

3.    Die Kantone bezeichnen die Gewässer, die aus ökologischen, touristischen oder fischereilichen Gründen für die Wasserkraftnutzung nicht in Frage kommen.

4.    Wasserkraftwerke mit einer Leistung unter 300 kW sind von der Förderung mittels KEV auszuschliessen.

5.    Bei neuen Wasserkraftwerken sind Fischauf- und abstieg, Geschiebedurchgang sowie ein Schwall-Sunk-Verhältnis von höchsten 5:1 sicherzustellen.

6.    Bei der Bewilligung neuer Wasserkraftwerke sind die Betreiber zu verpflichten, eine Abgabe von 2 Rappen pro m3 entnommenes Wasser für die Finanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zu entrichten.


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